Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlfestung

Stuhlfestung

, f.

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wie Stuhlfeste (II) 
  • soll ein ider redtlicher knapp ... an dem ersten stuck, so er machen thutt, zu stulfestung zwen patzen ... in die buchsen zu geben schuldig sein
    1603 FrankfZftUrk. II 296