Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlfestung
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(Stuhldreher)
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stuhlen
Stuhler
Stuhlerbe
Stuhlerbin
Stuhlerbschaft
Stuhlfeier
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Stuhlfestung
, f.
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wie Stuhlfeste (II)
- soll ein ider redtlicher knapp ... an dem ersten stuck, so er machen thutt, zu stulfestung zwen patzen ... in die buchsen zu geben schuldig sein1603 FrankfZftUrk. II 296
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