Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlgeld
Artikel davor:
Stühlegerechtigkeit
stuhlen
Stuhler
Stuhlerbe
Stuhlerbin
Stuhlerbschaft
Stuhlfeier
Stuhlfeste
Stuhlfestung
Stuhlfreie
Stuhlgeld
, n.
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I
Abgabe an den (geistlichen) Gerichtsherren
bdv.:
Stuhlrecht (II)
- von deß kirchsatz ... git man ... dem propst stulegelt1515 HeilbronnUB. III 411
- sal der zehender geben dem sendherren funfzehn thornes sendgeld und funf wyspfennig stulgeld im afftersend1521 Mainz/Koeniger,SendQ. 133
- dem bischof ... ain erbere prouision geben, daruon soll er stůlgelt und andere bischofliche recht außrichten1531 KaisheimChr. 60
- ein iglicher volbruder oder halber bruder soll alle jahr auff pfingsten vor jede person 1/2 groschen stuelgelt geben, fur seiner frawen 1/2 gr.1620 StettinTräger 341
II
eine Abgabe der Mitglieder einer Zunft oder Bruderschaft; jährlich oder beim Eintritt zu zahlen
bdv.:
Stuhlkreuzer,
Stuhlrecht (I)
- von den knapen der wullenweber ... umbe das stulgeldt1419 HanseRez. VII 22Faksimile - in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
- mit dem järlichen in die zunftladen gefallenden stuolgelt heftig beschwärt1603 WürtLTA.2 II 357
- das hochgespannen lehr-, schau-, stupf- und järlich stulgelt1608 WürtLTA.2 III 42
- wann ein meister das handwerck nicht mehr treiben wolte, solle er das leg- und stuhlgeld geben, biß er das handwerck auffgesagt und seine stuͤhl abgeschlagen1720 Reyscher,Ges. XIII 1201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Gebühr für die Nutzung eines Kirchenstuhls
vgl.
Stuhl (VI)
- desglichen ouch geschehen sol umb den christhaber, stuelgelt, banschatz und seelgeret1525 Franz,BauernkrAkt. 274
- soll kein geistlicher das stuhlgeld einnehmen, sondern der gotteshausvorsteher, welcher es verrechnen und dafuͤr stehen muss1746 CCBrandenbCulmb. I 390Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kirchenstuͤhle sind niemals von der kirche, außer wenn dafuͤr ein jaͤhrliches stift- oder stuhlgeld gereicht wird, sondern von der gemeinde zu unterhalten1786 RepStaatsVerwBaiern III 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einkuͤnfte der kirche ... klingelbeutel- und stuhlgeld1801 RepRecht IX 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)