Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlpfennig

Stuhlpfennig

, m.


I eine jährliche Abgabe der Pfarreien an den Bischof
  • das die obgenanndt khürchen ... allen bischoffen zu Passau ... mit den stuellpfening, die von allter darauf ligent ... [soll] gehorsamb sein
    1374 OÖUB. VIII 690
  • regalia vnd papalia ... richt ich auss von meinem sold, aber comiss- vnd stul pg. richten mein hrn. auss
    1506 Indersdorf II 237
II Entlohnung für die Mitwirkung bei der Inthronisation eines Bischofs
  • cathedraticum, stuhlpfenning ... dasjenige geld ... welches die neu ordinirte bischoͤffe den andern bischoͤffen, notariis und degleichen, so der ordination und consecration beywohneten, ... entrichteten
    1769 BairAlt. 119