Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlräuber
Artikel davor:
Stuhlgeselle
Stuhlgrempel
Stuhlgut
Stuhlherr
(Stuhlhüter)
Stuhlkirche
Stuhlknappe
Stuhlkreuzer
Stuhlmacher
Stuhlpfennig
Stuhlräuber
, m.
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betrügerischer Saubermann, insb. Wucherer
bdv.:
Stuhldieb,
Stuhlwucherer
- [vom wucher:] ey das sind freylich nicht strassen reuber noch stul reuber, sondern hausreuber vnd hoffe reuber1524 LutherGesAusg. I 15 S. 321
- [kauffleut] machens auch so gar vnsauber, das man sie schilt vor stulrauber, mit jrem auffsatz, wucher, liegen1548 Waldis II 120
- laster mit dem offentlichen bann und der offenbaren kirchenstrafe: ... wucherer, stulreuber1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 100Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [die rechten schaͤlck] rauben doch durch erbarn schein, darumb sie die stulraͤuber sein, gleich wie die reuter sattelraͤuber1572 Fischart(H.) II 347
- stulrauber verthewren die wahren vnd vbersetzen alle feilschafftenLehmann,Blumeng.(1639) 428
- wenn man daheim zu hauss auff seim wucher und wechselstuhl oder banck sitzet, allerley schinderey, wucher ... treibet, damit arme witwen und waͤysen aussauget ... das sind stulrauber1658 SchwäbWB. V 1910Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)