Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlrichter

Stuhlrichter

, m.

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in Siebenbürgen, Ungarn: vorsitzender Richter eines Bezirks, Stuhls (V), auch mit Verwaltungsaufgaben
  • des herrn königsrichters vnd stuhlrichters ambt vnd zugangk ist der, das der herr königsrichter nimbt das zweyttheyl von der klag ... vnd der herr stuhlrichter das drytteyl
    1541 Müller,SiebbSprdm. 214
  • wir, burgermeister, königs-richter und stuels-richter sampt rathsgeschworn ... der sachsischen städt Hermanstadt ... sampt den andern sachsischen stulen
    1613 SiebbMunC. 64
  • begehrt die gemein, daß sie eine freye wahl möge haben, den burgermeister, stuhlsrichter und hannen zu erwehlen
    1614 SchulerLibl.,RG. I 437
  • gleichwie in casibus gravioribus ein herr königs-richter ohne den herrn stuhls-richter kein recht sprechen soll, also kann und soll umsoviel weniger ein herr stuhls-richter ohne des herrn königs-richters beyseyn einigen importanten casum vornehmen und decidiren
    um 1700 ArchSiebb.2 8 (1867/69) 97
  • hat unser herr stadt richter ... vor den herrn stuhl richter und einen jurassore nachstehendes jurament abgelegt
    1782 UngJb. 15 (1935) 284
  • [als] der stuhlrichter K. zu S. das verbot publicirte, dass niemand ohne erlaubniss wegziehen, seine sachen nicht verkaufen ... dürfe
    1784 FRAustr. 43 S. 641
unter Ausschluss der Schreibform(en):