Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlsgemeine
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Stuhlkreuzer
Stuhlmacher
Stuhlpfennig
Stuhlräuber
Stuhlrecht
Stuhlrichter
Stuhlsaß
(Stuhlschatz)
Stuhlschreiber
Stuhlschwester
Stuhlsgemeine
, m.
Bewohner eines Stuhls (V)
- dieweil die stulsgemeinen in virteil geschicht vnd geteilt sein, so sollen hinfortt aus einem virteil so vil personen in die heerfart mittczihen als aus dem andern vierteil1564 SchulerLibl.,Mat. 73Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)