Stumpfgeld, Stumpengeld, n.

eine Geldabgabe für das Recht, in einem Wald Holz zu schlagen; idR. nach den Stümpfen (I) berechnet; auch die Einnahmen daraus
  • waß aber auß weiden und anderm holz gelost wirdt, geburt dem closter allein, und hat der auwman nichts daran, allein das stumpfgeld
    1571 SchriesheimW. 248
  • thuen sich dieselbig cornellierleut solich stumppengelt hinfüro geben vermiden
    um 1580 Härle,Buchau 115
  • sonsten an accidentien wie der andere [forstknecht], ausgenommen das stumpf- oder stammgeld, so auf einen halben gulden mag geraten, den fah-gulden
    1600 MittPfalz 33 (1913) 161
  • das stumpengeld zur hälfte ihme gebühren ... solle
    1669 SchwäbWB. V 1915 Faksimile