Stumpfgeld, Stumpengeld, n.
Stumpfgeld, Stumpengeld, n.
eine Geldabgabe für das Recht, in einem Wald Holz zu schlagen; idR. nach den Stümpfen (I) berechnet; auch die Einnahmen daraus
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waß aber auß weiden und anderm holz gelost wirdt, geburt dem closter allein, und hat der auwman nichts daran, allein das stumpfgeld1571 SchriesheimW. 248
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thuen sich dieselbig cornellierleut solich stumppengelt hinfüro geben vermidenum 1580 Härle,Buchau 115
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sonsten an accidentien wie der andere [forstknecht], ausgenommen das stumpf- oder stammgeld, so auf einen halben gulden mag geraten, den fah-gulden1600 MittPfalz 33 (1913) 161
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das stumpengeld zur hälfte ihme gebühren ... solle1669 SchwäbWB. V 1915 Faksimile