Stumpfierung, f.
Stumpfierung, f.
Herabwürdigung, Beleidigung; insb. vor Gericht untersagt
vgl.
stumpfieren
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partheien, procurator, aduocaten ... sollen ... sich in allweg khainer schmaͤhung oder stumpfüerung ... nit gebrauchenNÖLRO. 1540 Bl. 1v Volltext (und Faksimile)
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es sollen alle procuratores ... aufmerkhen haben, dass ... in seinem fürtrag, anrueffen und begehren nicht in die red fallen, spötliche stumpfierung oder antasten enthalten1570 WienSachwO. 122
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in welchem libell ehrnrührige einführungen, stumpfierungen oder verschimpfungen begriffen, der solle nit erledigt [werden], sonder der parteÿen, daselb der ordnung gemeß, stellen zulassen1573 NÖLTfl. I 11 § 13
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das die parteien [sich vor gricht] ... aller unzimblichen stumpfierungen u. injurien ... enthalten1596 Steiermark/ÖW. X 72 Faksimile