Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stumpfierung
Artikel davor:
Stümper
Stumpf
stumpf
Stümpfel
stumpfen
2stümpfen
Stumpfgeld
stumpfieren
stumpfierisch
Stumpfierrede
Stumpfierung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Herabwürdigung, Beleidigung; insb. vor Gericht untersagt
vgl.
stumpfieren
- partheien, procurator, aduocaten ... sollen ... sich in allweg khainer schmaͤhung oder stumpfüerung ... nit gebrauchenNÖLRO. 1540 Bl. 1vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es sollen alle procuratores ... aufmerkhen haben, dass ... in seinem fürtrag, anrueffen und begehren nicht in die red fallen, spötliche stumpfierung oder antasten enthalten1570 WienSachwO. 122
- in welchem libell ehrnrührige einführungen, stumpfierungen oder verschimpfungen begriffen, der solle nit erledigt [werden], sonder der parteÿen, daselb der ordnung gemeß, stellen zulassen1573 NÖLTfl. I 11 § 13
- das die parteien [sich vor gricht] ... aller unzimblichen stumpfierungen u. injurien ... enthalten1596 Steiermark/ÖW. X 72Faksimile (ca. 46 KB)
Artikel danach:
Stumpfierwort
Stumpflöse
Stümpler
Stümplerei
Stump'pfennig
Stundausrufung
Stunde
stunden
Stundenglas