Stundenzettel, m.
Stundenzettel, m.
I
Bescheinigung, Protokoll über die Lauf- und Lagerzeiten von Poststücken, auch über Reise- und Aufenthaltszeiten von Postkutschen und Postboten; zur Sicherstellung bzw. Kontrolle der planmäßigen Beförderungszeiten; auch: Beförderungsplan
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daß die versaͤumete zeit oder stunden ... bey vermeidung scharffer ahndung hinwieder in den stunden-zettel verzeichnet werden sollen1700 CCMarch. IV 1 Sp. 870 Faksimile
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alle im felleisen abgehende briefe-beutel und paquete muß der postmeister sowohl in seinem post-buch als auch in dem stunden-zettul ... benennen1712 CCPrut. III 143 Faksimile
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die postilionen muͤssen iren lauf in der gesezten zeit bei strafe endigen, wannenher ihnen die stunden-zeddel gegeben werden ... der stunden-zeddel gehet dahin, daß die ordentliche post die drei meilen in drei stunden fare1757 Estor,RGel. I 865 Faksimile
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ein stundenzettel, worauf die zeit des abganges von dem postmeister ... bemerkt worden ... ist von der letztern post-station bei fuͤnf thaler strafe an das hof-postamt ... einzusenden1790 BrschwWolfenbPromt. VI 114
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die pferde sollen auf allen stationen tuͤchtig ... zu rechter zeit in geschirr bereit ... seyn, damit die stundenzettel genau eintreffen und die reisende zu gesetzter zeit an ihrem orte anlangen koͤnnen. wer sich ... bei der abfertigung ... saͤumig finden lassen und entweder den stundenzettel verlieren oder nicht einschreiben wird, der hat jedesmahl ... strafe zur postcasse zu erlegen1809 v.Berg,PolR. VII 628 Faksimile
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die oberpostaͤmter sollen die stundenzettel reitender und fahrender post auf ihren untergeordneten routen jedesmal genau revidiren, die versaͤumniß-zeit beysezen und alle monate mit ihrem geschaͤfts-diario ein verzeichniß der saumhaften postaͤmter mit bemerkung der ursache der versaͤumniß und der dafuͤr angesezten strafe einsenden1815 WirtRealIndex III 415 Faksimile
II
Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer an einer Zollstation
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befehlen wir allen unsern schiffern ... daß sie ... quitungen von dem, was jedes orths gezahlet, fordern, und sich stunden-zettul geben lassen, woraus man sehen kan, wie lange sie aufgehalten1684 CCMarch. IV 1 Sp. 111 Faksimile