Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stupfhaus

Stupfhaus

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gebäude, in dem Tuch geprüft und mit einem Stupf (II) versehen wird
bdv.: Stupfbank
  • daß viel schadhaft tuch vff das stupfhaus gebracht, solche schäden aber von den webern zum nachtheil der handelsleute unterschlagen worden
    1602 WürtJb. 1854, 1 S. 170
  • dass, wann füraus ein hiessiger meister ein hausstuch ... tischtücher oder zwehlen aussgewürket habe, so soll der meister solche waar auf das golschen oder stupffhauss tragen und mit einem zeichen durch die geschwohrne schaumeister ... bezeichnen und stupfen lassen
    1677 Ulm/SchwäbWB. IV 582
unter Ausschluss der Schreibform(en):