Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stupfhaus
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Stupf
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Stupfelmark
stupfeln
Stupfelwein
1stupfen
2stupfen
1Stupfgeld
2Stupfgeld
Stupfhaus
, n.
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Gebäude, in dem Tuch geprüft und mit einem Stupf (II) versehen wird
bdv.:
Stupfbank
- daß viel schadhaft tuch vff das stupfhaus gebracht, solche schäden aber von den webern zum nachtheil der handelsleute unterschlagen worden1602 WürtJb. 1854, 1 S. 170
- dass, wann füraus ein hiessiger meister ein hausstuch ... tischtücher oder zwehlen aussgewürket habe, so soll der meister solche waar auf das golschen oder stupffhauss tragen und mit einem zeichen durch die geschwohrne schaumeister ... bezeichnen und stupfen lassen1677 Ulm/SchwäbWB. IV 582Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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