Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Subdelegat

Subdelegat

, m.

Stellvertreter eines Beauftragten; bevollmächtigter Vertreter einer an sich zuständigen oder beauftragten Amtsperson
  • vor unserm hoffmeister und lieben getruͤwen D.v.S., den wir [pfalzgrave] an unser statt zu richter und unsern subdelegaten gesatzt
    1461 BaselUB. VIII 119
  • das die subdelegaten umb sachen, darinn sy nicht richter gewesen werenn und die man ine nit beuolhen, ... nit urteil gesprochen hetten
    1474 MHabsb. I 2 S. 148
  • so ein commissari an seiner statt ein subdelegaten oder surrogaten setzt
    Hugen 1528 Bl. 90v
  • ein jeder richter, er habe sein gerichtszwang aus ordenung der rechte, vnd also ein geordenter richter, oder aus befehl, vnd also ein delegat oder subdelegat, der mag peremptorie citiren
    1541 König,Proz. 65v
  • deren deputirten staͤnden subdelegaten bey gegenwaͤrtiger visitation des kayserl. cammer-gerichts
    1769 Faber,NStaatskanzlei 26 S. 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):