Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sühnbruch

Sühnbruch

, m.

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auch Sühne- 
Verstoß gegen die Vereinbarungen einer 1Sühne (III) 
  • P. clagte zu einem N. umb ein sunbruch, das er des sunebruchs schaden hatt XIV schock
    vor 1524 LeipzigSchSpr. 542