Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): suggerieren
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, v.
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I
hinzufügen, beibringen
- sie wölten ... mein concept verlesen lassen, examinieren und erwegen; auch da mir dieses oder jenes entsuncken sein möchte, alles trewlich und auffrichtig suggerieren, des sie sich aus frischem andencken zu erinnern wüssten1592 DWB. X 4 Sp. 1006
II
einflüstern, jm. (eine Aussage, eine Meinung) vorgeben
- sie [auditeur] muͤssen sich [in criminalibus] huͤten, denen zeugen etwas zu suggeriren oder derer andern zeugen relation ihnen vorzulesenH.F.v. Fleming, Der vollkommene teutsche Soldat (Leipzig 1726) 170
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