Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Suppengeld
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Supmann
Suppe
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Suppenbrot
Suppendoktor
Suppenessen
Suppenesser
Suppenfleisch
Suppenfressen
Suppenfresser
Suppengeld
, n.
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Kostgeld (I), Lohnzulage für Verpflegung
vgl.
Speisegeld
- wir woͤllen aber den dienern das gewoͤhnliche suppengelt ... naͤmlichen deß tags zween batzen, gnaͤdig bewilliget haben, doch also und dergestalt, daß hingegen die morgensupp, wie auch vnder- vnd schlaftrunck abgestellt sein1615 Reyscher,Ges. XII 681Faksimile - in Google Books
- fuͤr treiben, sail, vnd suppengelt von jeder sibnerin zahlen die ferttinger sambt dem windengelt allda zu G. 9 fl. 2 ß.HallstattSalzO. 1656 S. 361