Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Suppengeld

Suppengeld

, n.

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Kostgeld (I), Lohnzulage für Verpflegung
vgl. Speisegeld
  • wir woͤllen aber den dienern das gewoͤhnliche suppengelt ... naͤmlichen deß tags zween batzen, gnaͤdig bewilliget haben, doch also und dergestalt, daß hingegen die morgensupp, wie auch vnder- vnd schlaftrunck abgestellt sein
    1615 Reyscher,Ges. XII 681
  • fuͤr treiben, sail, vnd suppengelt von jeder sibnerin zahlen die ferttinger sambt dem windengelt allda zu G. 9 fl. 2 ß.
    HallstattSalzO. 1656 S. 361