Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Symbol

Symbol

, n.

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auch lat. flektiert
(äußerliches) Erkennungszeichen, Merkmal, Marke; auch: symbolische Handlung
vgl. 2Mark
  • man muͤß nit allein auß den schrifften der propheten vnnd aposteln vnnd symbolen sprechen, erkennen, richten vnnd vrtheylen, sondern auch auß verwilligung und gleichmessiger haltung
    1564 Gobler,Nov. 117v
  • sollen sie [prediger] sich bekennen ... zu den symbolis oder bekäntnußen des glaubens
    1620/22 Stade/Sehling,EvKO. VII 1 S. 52
  • daß darbey wohl qualificirte academisten an solchen taͤgen, wo sie unserm hoffstatt in der ersten ante-camera ... erscheinen, zu einem sichtbahren unterschied und zeichen ihrer befuͤgung ... sich eines gewissen mit gold geschmeltzten symboli, jedoch daß solches mit keinem orden zutreffe, gebrauchen
    1694 CAustr. I 13
  • von diesem amte [schau] muͤssen die so genannte gold- und silber-stuͤck oder symbola eingewechselt werden, womit hernach die buͤrgerschafft die losung, den zoll und das umgeld entrichtet
    1742 Zedler 34 Sp. 995
  • rad und galgen als den eigentlichen symbolen des blutbannes oder der vollstrekkung der peinlichen sentenz
    1792 Dreyer,Anm. 91
  • [eine investitur] kann mittelst bloßer mündlicher oder schriftlicher erklärung oder mittelst symbole geschehen
    1810 Weber,Lehnr. III 111
  • die uebergabe des nutzbaren eigenthums, welche ... gewoͤhnlich durch die uebergabe eines symbols an den vasallen, als einer fahne, eines stabes, eines ringes ... geschah
    1811 Heinke,NÖLehenR. I 127
unter Ausschluss der Schreibform(en):