Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Syndikator
Artikel davor:
Suterschaft
1Sutte
2Sutte
Suttenprediger
Swart
Sweotolung
Symbol
Synagoge
Syndikant
Syndikat
Syndikator
, m.
auch lat. flektiert
für das Syndikat (III) zuständige Amtsperson, Appellationsrichter
für das Syndikat (III) zuständige Amtsperson, Appellationsrichter
vgl.
Revisor (I)
- auch [soll] vor den selben verordenten sindicatorn nichts newes ... fürgewandt, sonder allein auß den vorigen beschlossen actis auf die nichtigkeyt oder vnrechtmessig beschwerde des vrtheyl gehandelt werdenRAbsch. 1532 C ijr
- sollen der keyserlichen mayestat ... verordnete commissari vnd die rathe vnd reuisores oder syndicatores eynen eydt ... schweren, das sie inn solcher sachen hieuor nit gerathenRKGO. 1555 III 53 § 9Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- haben nur die herren sindicatoren von Zürich und Bern ein chammerdiener und ein pastpferd; die übrigen herren sindicatoren bedienen sich nur ihres überreüthers zu ihrer abwart1779 SchweizId. XIII 206Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons