Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Synodalgut

Synodalgut

, n.

(Einkünfte aus einem) Synodgut 
  • die kirche ist fast baufellig, und viel offner fenster, warumb das consistorium anzuhalten, daß sie die synodalgüter daselbst dies jahr der kirche zu R. zubilligen
    1571 ZNdSächsKG. 45 (1940) 188