Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Synode
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, f., mit lat. Flexion Synodus, m., f., verkürzt Synod, m.
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aus kirchenlat. synodus; zu den älteren Sprachformen vgl. Send
I
in der kath. Kirche: jede kirchliche Versammlung unter dem Vorsitz eines zuständigen Oberen, insb. Versammlung von Bischöfen zur Beratung und Entscheidung theologischer ua. kirchlicher Themen, auch mit Aufgaben innerkirchlicher Jurisdiktion; Konzil hoher kirchlicher Würdenträger; heiliger Synodus höchste kirchliche (Leitungs-)Instanz
vgl.
Kirchenkonvent (II)
- babst Leo ... zoch von Rom uff Mentz, hielt daselbs mit xl bischoffen in gegenwirtigkait des römischen richs fürsten ain synodum oder versamlungum 1500 QFReichenau II 93
- in den irrungen ... zwischen den pharren ... und unnsern unnderthannen ... haben wir ... beslossen, das es ... nach vermug des receß der jungsten sinodus ... gehalten werden sollSalzbLO. 1526 Bl. 1r
- diser heylig synodus zů Costentz gehalten vberantwortet jetzt Johannem Hussen ... dem weltlichen gewalt vnd gerichtL. Rabus, Historien der Heyligen Gottes Zeügen II (Straßburg 1554) 94v
- in dem jar ... hat mein herr von Costantz bischoff H.v.H. ain synodum und bat die pfaffen umb ein stür. also gebend sy im den zwaintzigsten pfennig im bistumbum 1574 FreibDiözArch. 8 (1874) 65
- diewyl diser heilige synodus [Konzil zu Trient] wünschet und begert, dass unter dem christlichen volk die ordnung und zucht ... gehalten werde1592 ArchKathKR. 79 (1899) 437
- vermanent ouch ferner der heilig synodus den keyser, die künig, fürsten, gemeine stadtobersten1597 ArchKathKR. 79 (1899) 438
- alle junge ehemänner ... so wohlen auch die jungen, so sich anderst woher in die pfarr begeben [haben] undt noch nicht zum synodum gelobt, sollen alhier gegenwerdig erscheinen undt dem heiligen synodo in geistlichen fällen ... gehorsam leistenMitte 17. Jh.? (Hs.) ArchKathKR. 72 (1894) 56
- [päpstl. Privileg für Kloster Salem:] daß die aebte nicht gezwungen werden koͤnnen, bey denen bischofflichen und anderen synodis zu erscheinen1743 Moser,StaatsR. VIII 416Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ein diakonus verklagte den moͤnch] bey dem bischof als einen ketzer ... synode wird uͤber den fremdling gehalten, und er wird verurtheilt1784 Zimmermann,Einsamkeit II 432
II
in der prot. (insb. der reformierten) Kirche: Versammlung zur Regelung kirchlicher Fragen, zur innerkirchlichen Jurisdiktion und zur Selbstverwaltung; insb. als Versammlung von beauftragten Geistlichen und Laien als Vertretern zB. einer Gemeinde oder eines Territoriums; auch die Institution, der Zuständigkeits-, Amtsbezirk; auch: Gremium für Visitationen
- [dy predicanten] begeren, das man innen von dem capittelgelt well zů hilff komen, domit sy nit uff denn sinoden usz jerem eygnen gelt zeren dorffen1530 AktBaselRef. IV 420
- handlung deß Berner synodi oder christenlichen versamlung, so am 9. tag januarij angefangen und am 14 tag hienach syn end genommen1532 BernStR. VI 1 S. 492Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das dise acta in volgenden synodis, so jaͤrlich uff dem meytag ... gehalten werden soͤllen, flyssig verlaͤsen, erlütert, ußgeleytt und ernüwert werden1532 BernStR. VI 1 S. 494Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- solche ursach hat mich, als den superintendenten ... bewagen, nachdem ich viel ungereimpts dinges und vielfeltige ungleichheit in den ceremonien der kirchen ... gespürt, einen synodum zu verschreiben und mit meinen herrn und brüdern ... zu halten1545 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 866Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll alle jhar in jedem ambt in der haubtstatt desselben ambts ... in mense majo ein synodus gehalten werden1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 418Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- unkosten der visitation und synoden1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 108Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- vom synodo, wie vnd wann ein gemeiner conuentus des consistorii, bey vnser cantzley, der superintendenz halben, gehalten sol werden1569 BrschwLO. I 268Faksimile - in Google Books
- in diesem synodo ist C.A. pfarher zu E. justificirt: dann es hat inen ein publicum scortum, doch gleich wol eines mans eheweib diffamirt und ein schandtgeruicht gemacht, welches der synodus nicht stillen konnte; ist also die sache der oberkeit zuverrichten heimgestalt1590/92 AnnNassau 18 (1883/84) 66
- [wir moͤgen, wuͤrde uͤber kirchen ceremonien] etwas erhebliches ... fuͤrfallen, ... einem synodum oder convent der geistlichen vnsers gantzen fuͤrstenthumbs anstellenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 327
- [L.] laͤsterte sehr auff die haltung der gewoͤhnlichen synoden und auff das leben aller prædicanten und professornDiarEurop. 24 (1672) App. 83
- die rechnung ... soll ... bey jedem synodo den herren superintendenten und senioribus abgeleget und von ihnen justificiret ... werden1708 CCBrandenbCulmb. I 483Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat synodus erkandt, das ... dem pastori und vicario, auf michaelis ... ein zulängliches opfer möge zugelegt werden1718 KircheGrafschMark I 62
- zweymahl in dem jahr ... wird ein synodus oder general-versammlung aller herren geistlichen in stadt und canton Zuͤrch ... in der stadt Z. auf dem rath-hauß gehalten, deme der hr. buͤrgermeister ... nebst einigen hrn. kleinen und grossen raͤthen und der stadt-cantzley im nahmen der hohen obrigkeit beywohnet1720 Lünig,TheatrCerem. II 298Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [die praͤpositi sollen] jaͤhrlich einmal alle in ihrer synode belegenen pfarren besuchen und sich erkundigen, ob der kirchenordnung nachgelebet worden1731 Gadebusch,Staatskunde II 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu haltung der synoden und geistlichen kirchen-versammlungen [wird] auf ihr geziemendes anmelden die landesherrliche einwilligung niemahls versaget1775 BrschwWolfenbPromt. II 533Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- [Schreiben] der churpfaͤlzisch-juͤlich- und bergischen regierung an den praͤsidem des reformirten synods, predigern zu S.1782 Moser,NStaatsR. Zus. II 783
- concilium oder synode ist eine versammlung der mitglieder oder der deputirten einer kirche, um in ansehung des geistlichen kirchenregiments eine anordnung ... zu machen1783 Scheidemantel,Repert. II 626Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zum geistlichen regierungskollegium und gerichtshofe sind bey den protestanten die konsistorien und kirchenraͤthe bestimmt, die sich zuweilen in ober- und unterkonsistorien, ... geistliche untergerichte, ehegerichte, sendgerichte abtheilen ... in einigen laͤndern sind sie ein stehendes kollegium, in andern besorgt es eine zusammenberufene synode, die oft auch neben jenen vorhanden ist. sie dependiren vom weltlichen landesherrn1785 Fischer,KamPolR. II 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zusammenberufung eines synods zu erledigung der religionsbeschwerden1787 Reuß,Staatskanzlei XIV 354
- es sollen diejenigen sachen, welche ... der synodus bestaͤtiget hat, durch die pfarrer auf der kanzel bekannt gemacht werden1798 Hartmann,WürtGes. IV 34
- wenn eine pfarre erledigt ist, schlägt die synode oder ihr engerer ausschuss drei candidaten vor1808 Schleiermacher/ZKirchR. 1 (1861) 332
- alle prediger, welche zur synode gehören, versammeln sich jährlich einmal in dem sitz der probstei oder in dem hauptorte des bezirks1808 Schleiermacher/ZKirchR. 1 (1861) 333
- die synode wird jährlich ... von dem inspector convocirt1809 Göbell,RhWKO. II 146
- jährlich einmal hat er [Distriktsdekan] alle kapitularen ... zu einer synode im wohnorte des dekanats zu versammeln, welche ... zur berathung über wichtige amtsfälle und über die ökonomischen und literarischen angelegenheiten des kapitels, dann zur wahl ... von kapitelssenioren ... benutzt werden soll1809 Bayern/Friedberg,VGEvK. 312
III
Sendgericht, Send (I); auch die Gerichtsversammlung
- dass diesen heyligen send dieser gemeinden sentschäffen ... in loblichen gebrauch gehalten ... haben, also ... auch jedes jahrs in gehaltenem synodo anders nichts gewiest ... haben1463 (Hs. 1665) Eifel/Koeniger,SendQ. 252
- es werde auch alle eingerissene ausslender oder uff andere orter verbante, vor dem ganzen synodo mit sünderlicher affsicht uff glaubwerdige scheine ihres abscheidts gefordert1501 JbWestfKG. 16/17 (1914/15) 101
- de landpravest moste ... einmahl alle yahr in itlikem caspel vnd parkerken vp Ruigen einen synodum ... holden, ... vnd in dem synodi straffete men ... beide der geistliken vnd weltliken laster, jungfruwenschwekende, ehebroͤke, meineide, gotteßlesteringen, mißbruck vnd overtredinge der virdage, wickerie, toͤverie, heimliken wokervor 1549 (ed. 1777) RügenLR.(Gadebusch) 329
- die pfarrkinder sind schuldig, ihren synodum oder rügtag mit den pfarrern zu halten1597 Bamberg/ArchKathKR. 72 (1894) 52
IV
Bericht über eine Synode (I) und ihre Beschlüsse
vgl.
Synodalschluß
- erinnere alle pfarrer deines districtes, die synodus einzuschicken. die saumselig sind, sollen 10 fl. strafe zahlen1615 ArchKathKR. 72 (1894) 53
V
übtr.: Zusammenkunft eines (beliebigen) Gremiums
- dewile averst de vorstender des synodi alle hoͤvetstole vast thosamen gevordert unnd im carspel M. bigelegt1598 Neocorus,Ditm. II 245