Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tabelle

Tabelle

, f.

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Liste
vgl. Tafel (II)
  • tabell vber des lands oder fuͤrstenthum herrschafftliche aempter
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 6
  • ein jeder schul-collega eine tabelle halte, darinn er nebst eines jeden schülers namen, alter, ingenio ... auch dessen fleiß oder unfleiß ... aufzeichne
    1704 Waldeck/SchulO.(Vormbaum) III 122
  • so muß eine tabelle von eines jeden membri function, ambt und verrichtung ... gefertiget, auf einer tafel feste gemachet, und solche in das raht hauß ... gehangen werden
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 178
  • es seÿ an diesem tage gewöhnliche die tabelle beÿder räthe ... zu verlesen
    1754 BeitrGoslar I 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):