Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): täglich

täglich

, adj., adv., täglichen, adv., täglichs, adv.
I Tag für Tag (anfallend, vorkommend); jeden Tag (auftretend, wiederkehrend, benötigt, geleistet, geschuldet); stets, ständig, jederzeit
II alltäglich, gewöhnlich, üblich
III regulär, ordentlich (I), regelmäßig (zusammentretend); täglicher Rat kleiner, innerer Rat (V 2), der regelmäßig zusammentritt (Senat, Stadtregierung)
IV einfach, schlicht, simpel (II u. III); gering, geringfügig, lässlich
V auf Dauer angelegt, dauerhaft (beschäftigt); täglicher Krieg dauerhafter Militäreinsatz
VI in Bezug auf Schuldzinsen: vom ersten Tag an und auf Dauer anfallend
VII tagsüber (geschehend), bei Tageslicht; täglich werden erkennen, gewahr werden, auch: auf die Welt kommen
VIII jeweilig, nach Anlass erfolgend