Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): täglich
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tagleisten
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I Tag für Tag (anfallend, vorkommend); jeden Tag (auftretend, wiederkehrend, benötigt, geleistet, geschuldet); stets, ständig, jederzeit
II alltäglich, gewöhnlich, üblich
III regulär, ordentlich (I), regelmäßig (zusammentretend); täglicher Rat kleiner, innerer Rat (V 2), der regelmäßig zusammentritt (Senat, Stadtregierung)
V auf Dauer angelegt, dauerhaft (beschäftigt); täglicher Krieg dauerhafter Militäreinsatz
VI in Bezug auf Schuldzinsen: vom ersten Tag an und auf Dauer anfallend
VII tagsüber (geschehend), bei Tageslicht; täglich werden erkennen, gewahr werden, auch: auf die Welt kommen
VIII jeweilig, nach Anlass erfolgend