Täter, m.

jmd., der eine (ggf. unrechtmäßige) Tat (I) begeht
Schadensverursacher, Schädiger, Schuldner (I); insb.: jmd., der durch sein Handeln unbeabsichtigt, aus mangelnder Vorsicht eine andere Person schädigt
Straftäter, Verbrecher, Rechtsverletzer, Urheber einer Missetat (I)
    im Hinblick auf Tatbestand und Mutwille (III)
    im Hinblick auf seine Ausfindigmachung, Ergreifung und den Beweis der Täterschaft
    im Hinblick auf Rechtsfolgen, Täterhaftung, Strafe (I) und Schadenersatz
    im Hinblick auf Anklage und gerichtliches Vorgehen
    im Hinblick auf Mittäter, Gehilfen, Beteiligte