Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Täuber

1Täuber

, m.

männliche 2Taube 
  • die ablockung fremder tauben ... ist eine dieberey; ist es vom taͤuber geschehen, so muß die taube zuruͤckgegeben werden
    1785 Fischer,KamPolR. II 762