Täufergut, n.
Täufergut, n.
(konfisziertes) Eigentum der Täufer (II u. III)
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[die umbkösten der teüfferen außschaffung halb] auß dem innbehaltenen teüffergut zuerheben1670/78 BernStR. VI 1 S. 460 Faksimile
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[daß] zween von den haabhafftesten und eltesten [der taͤuffer] fuͤr gysel alhero in unsere hauptstatt geschickt, der taͤufferkammer vorgestellt und allhier, nicht in kosten deß gemeinen- noch taͤuffer-guts, sondern auß einer thell, so man ... auff die particularen legen wird, erhalten werden sollend1693 BernStR. VI 1 S. 444 Faksimile