Täuferkammer, f.
Täuferkammer, f.
Institution, Behörde, die sich mit allen die Täufer (II u. III) betreffenden Angelegenheiten befasst
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[von den Bußen wegen Beherbergung von Täufern] soll 1/3 zů oberkeitlichen handen, ... 1/3 der teüffercammern und 1/3 dem amptsmann zukommen, vor bezeüchung der büßen aber die cammer berichtet werden, damit sie nach beschaffenen dingen und persohnen zu verfahren wüße1691 BernStR. VI 1 S. 463 Faksimile
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weilen bekant, daß die taͤuffer an allen orten sehr befreundet, also daß gleichsam niemand, sie auß dem land zuenemmen, hand anzulegen gewillet, als haben wir fuͤr noͤthig erachtet, ... unseren ambtleuten ... zu befehlen, daß von solchen orten ... zween von den haabhafftesten und eltesten fuͤr gysel alhero in unsere hauptstatt geschickt, der taͤufferkammer vorgestellt und allhier, nicht in costen deß gemeinen- noch taͤuffer-guts, sondern auß einer thell, so man ... auff die particularen legen wird, erhalten werden sollend1693 BernStR. VI 1 S. 444 Faksimile
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[die] teuffercammer besteht aus einem präsidenten und einem assessor des kleinen und dreyen des großen raths, ist gesetzt wider die schädliche sect der widerteuffer1732 SchweizId. XII 592 Faksimile