Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelsteher
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tafeln
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Tafelrente
Tafelrunde
Tafelrunden
2Tafelrunder
Tafelsamstag
Tafelsilber
Tafelsteher
, m.
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wie Tafeldiener (II); auch als Hofamt (II)
- die taͤglich in eines fuͤrsten gemach auffwarten, als ein kaͤmmerling, taffelsteher vnd cammerjung, sollen ... verschwigen seyn1659 Mayer,Hofschule 78
- in der mitte saß jhro majest. ganz alleine, jhnen gegenuͤber fande sich der hof-marschall v.K. als tafelsteher1754 Moser,Hofr. I 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)