Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagarbeiter
Artikel davor:
Tafernsnotdurft
Tafernwirt
Tafernwirtschaft
Täferschwein
Taft
Tag
Tagabnehmung
Tag'amt
Tag'ansetzung
Tagarbeit
Tagarbeiter
, m.
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auch Tages-
wie Taglöhner
wie Taglöhner
- muzin ouch eyn teil tagarbeidere unde dinstboten syn in eyner statEnde 14. Jh. GlWeichb. 266Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dero taglöhner oder tagesarbeiter belohnung werden auch bißweilen gehöckt oder gesenckt, nach dem die jahre und zeiten schwer und theuer ein- und ausfallen1593/94 TrierWQ. 202Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- viele kleine wirthschaften werden aber auch entweder bloß mit ordentlichem dienst-gesinde oder mit lauter tag-arbeitern bestritten1755 Krünitz,Enzykl. 46 S. 286