Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagarbeiter

Tagarbeiter

, m.

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auch Tages- 
wie Taglöhner 
  • muzin ouch eyn teil tagarbeidere unde dinstboten syn in eyner stat
    Ende 14. Jh. GlWeichb. 266
  • dero taglöhner oder tagesarbeiter belohnung werden auch bißweilen gehöckt oder gesenckt, nach dem die jahre und zeiten schwer und theuer ein- und ausfallen
    1593/94 TrierWQ. 202
  • viele kleine wirthschaften werden aber auch entweder bloß mit ordentlichem dienst-gesinde oder mit lauter tag-arbeitern bestritten
    1755 Krünitz,Enzykl. 46 S. 286
unter Ausschluss der Schreibform(en):