Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagbau
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Tagarbeit
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, m.
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auch Tage-
I
ein Flächenmaß; urspr. Land von solcher Größe, dass es an einem Tag (I) bearbeitet werden kann
- der teicht auf der burger gemain sein drei, zwen amb Rettinpach, ider auf ein halb tagpau ungeverlich, der dritt ist umb Rosinpach, auch auf ein halb tagpau groß1561 Steiermark/ÖW. VI 387Faksimile (ca. 47 KB)
- [er hette] vngeuärlichen ain halben tagpaw vnd 4 tagmadt wisen innen gehabt vnd genossen1565 MittKrain 2 (1889) 243
- daß zur aufmunterung des anbaues ... eine belohnung, naͤmlich fuͤr einen ganzen tagbau von erdaͤpfeln mit 2 fl., ... bestimmt werden koͤnne1789 HdbchÖstGes. XVIII 194
- [ein] ganzer hof besteht aus 60 tagbauen ... so daß ein viertelacker auf 15 tagbaue berechnet wird. ein halber viertelacker ist ... ein sehr geringer besitz von hoͤchstens 9 tagbauen1796 Hübner,ErzstSalzb. I 147
II
an der Erdoberfläche stattfindender Bergbau
- von dem bituminoͤsen erdlager bey M. ... wird nur tagebau ... bey guter witterung getriebenGGA. (1800) 707
- man hat daher gangbergbau, lagerbergbau, stockwerksbau, bruchbau, steinbruchsbau und flachen tagebau auf eisenstein1808 Rinmann,BergwLex. II 499