Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagbenennung
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, f.
auch Tages-
wie Tagsatzung (I)
wie Tagsatzung (I)
- das sich ydes parth der halsgericht in berurther probstey angezcogen und darumb auf unser tagsbenennung hent dato vor unsern darzu verordenten rethen erschienen1508 JenaUB. II 418Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- es sey uch numals des churfursten und unser tagbenennung zukomen, nemlich das die evangelische stende uff mitwochen nach joh. baptiste gegen den abend zu S. erscheinen sollen1533 Fabian,SchmalkStT. III 91
- uf derer tagbenennung wir gerne erscheinen wolten1533 VeröfflNassau I 2 S. 315
- lassen uns euer in beruͤrten ausschreyben gethone enderung und tagsbenennung gefallen1569 Moser,StaatsR. 28 S. 144Faksimile - in Google Books
- daß die ritterschaft der Neumarck uf den 9 junii zur verhör nit erscheinen könne - ist schon abgeschrieben und stehet uf weitere tagesbenennung1645 ProtBrandenbGehR. III 121Faksimile - in Google Books
- daß beide vorgeher darum, auch um tag- und stunde-benennung belanget und 1 fl 30 kr ... bezahlt werden1713 ZSchwabNeuburg 42 (1916) 47