Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagbesoldung

Tagbesoldung

, f.

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auch Tages- 
Entlohnung für einen Arbeitstag; Bezahlung pro Tag
bdv.: Taglohn
  • solle hinfüro dem weißpoten für ain tagraiß ... der gantze tag vnd ain volkhomene tagsbesoͤldung ... gerait vnd passiert werden
    NÖLGO. 1557 Bl. 37 r
  • ein student hat fuͤr seyn tagbesoldung fuͤnffzehen biß in dreyßig asper
    1608 Schweigger,Reise 110
  • [wenn der beysitzer] den ganzen morgen ausgeblieben ist, ... wird ihm ... eine halbe tagsbesoldung abgezogen
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 191
  • tagbesoldung: ... welche jemand für ein geschäft, so lange es dauert, täglich bekommt
    1810 Campe IV 764