Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagglocke

Tagglocke

, f.

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auch dim.
Glocke, deren Läuten den Tagesbeginn anzeigt; meton. das Läuten
  • twisschen der zonnen onderganc, totdat men die dachclocke luydet
    vor 1413 MnlWB. II 13
  • [ain brunnenknecht soll] alle morgen, so man das taggleglin leuth, das klain türlin ... aufschließen
    1594 ÜberlingenStR. 257
  • [wie dann auch] vor die tag-glocke und nach der nacht-glocke bey einem gulden strafe weder jemand auf verdächtige art auf dem felde seyn ... soll
    1786 Gerhard,SaarbrSteuerw. 173
unter Ausschluss der Schreibform(en):