Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Taglänge

Taglänge

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Dauer eines (Arbeits-)Tages
  • [wo dem] handwerchßleütn vnd tagloͤnern die obberuͤrten zeit vnnd tagleng kain speiß wirdet geben, so soll jnen für speiß vnnd lon ... vnd auch nit mer gegeben werden
    BairLO. 1553 V 13, 4, 1
  • [Februarregel:] zu mercken, daß ein tag vnd nacht / vier vnd zwantzig stunden bewacht / dauon die verzeichnet tagsleng / subtrahirt: weiset die nachtsleng / nachtsleng halb ist der sonn auffgang / tagsleng halb ist der sonn nidergang
    Anf. 17. Jh. Uhl,Kal. 112