Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Taglie

Taglie

, f.

zu ital. taglia 
Kopfgeld; ua. für die Auslieferung von Deserteuren
  • zu Rom hat man dieser tagen die taglias, so auff die banditen gesetzt, ... renouirt und bereit 12000 cronen auff gute rechnung bemelter taglien hinderlegt, darauff seyn ... 12 koͤpff von entliebten banditen daselbst eingebracht worden
    C. Lautenbach, Historicae Relationis Cont. (1596) 34
  • [es wurde, nachdem R. entwischt,] eine taglie publicirt, und ein grosse summa geldes auf seinen kopff geschlagen, vermoͤg welcher dem jenigen ... welche besagten R. lebendig lieffern, 10000 fl. ... sollen bezahlet werden
    1735 Fuhrmann,Öst. II 551
  • man hat mehrfältig wahrgenommen, daß die bezahlung der taglien für eingebrachte deserteurs aus der ursache erschweret werde, weil die ... lieferscheine mangelhaft sind
    1797 Kropatschek,KKGes. X 620
  • die forderungen an militaͤr-aerarium an natural-lieferungen, taglien, vorspann etc. [sind einzureichen]
    1798 Kropatschek,KKGes. VIII 315
unter Ausschluss der Schreibform(en):