Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Taglöhner
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(Täglichkeit)
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(Taglichtene)
Taglie
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Taglöhner
, m.
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auch Tage-
jmd., der um Taglohn arbeitet
jmd., der um Taglohn arbeitet
vgl.
Hausmann (III),
Taglöhnerin
- also eyn tageloner tud, der do dinet umme sin tagelonum 1416 AltdTBibl. 38 V. 225
- [würde ein froener sin froendag niet] bezaelen, als ime geboden wêrt, ... so sal man den einen dagloner gewinnen und den sal ... der froener loenen1443 Lamprecht,WL. III 268Faksimile - in Google Books
- so soll man keim stein metzen, zimmergesellen noch tagloner sein lon pei der stat paumeister gestatten zu verpietten1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 63Faksimile - in Google Books
- so weren dusse anhevers, alse de lemclickers ... scholeppers ... alle dachloner unde vele ungenante, de armesten uth velen ghylden1514 BrschwSchichtb. 453Faksimile - in Google Books
- so ain taglöner an seiner arbait ... ainen schatz findet vergebenlich, so gebürt dem herren der schatz1528 ZeigerLRb. 253Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- van dachlöneren: de dachloner heft oldinges mit der sunnen up- und neddergang tom und vam arbeide gegan. vordürf he sin arbeit, he missede am lonevor 1531 RügenLR. Kap. 115
- so dann ainer auß redlich ursachen selbst persönlich nit entgegen künte sein, der soll einen taglöhner, der taugenlich seye und ein taglohn künt verdienen, an sein statt bestellen1536/62 WürtLändlRQ. I 133Faksimile (ca. 56 KB)
- ein jeder meister edder dagelöner, de rullegeld edder ander geld unsem ambte schuldig is1544 HambZftRolle 246Faksimile (ca. 59 KB)
- vom nachtbrot. so jemand bruchte einen taglöner, soll er im zenacht ein brot, so eines schillings wärt ... dafür gäben1545 EidgAbsch. IV 1 d S. 508
- [sollen die] handwerchßleut vnd tagloͤner mit dem tagliecht an die arbait, vnnd mit der sonnen nidergang wider dauon geenBairLO. 1553 V 13, 5, 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- betrachtung, das ein iglicher taglehner seins taglohns würdig und dem dreschenden ochsen das maul nit soll verbunden werden1558 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 122Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- man mag inen [soͤldner] vnd auch allen anderen hindersaͤssen vnd leibeygenleutten tagloͤnern pietten ze fronen als ze dienen vm den taglon, so offt es nott thutt1558 Reyscher,Stat. 350Faksimile (ca. 216 KB)
- den taglonern ... den morgen zur süppen jedem ein achtmas1561 Hanau/Kern,HofO. II 101
- [viererley stende sollen unterschieden sein:] im vierten stande: hauß-leute, tageloͤhner, knechte und megde1580 CCMarch. V 1 Sp. 59Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- soll keiner in seinen eignen oder zinßhoͤlzern froͤmbde tagloͤner ... anstellen1582 SausenbergLO. D iiij vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [dass] der handtwercke unnd taglöhner halber umb so viel weniger einige gewisse ordnung zu machenn gewesen, das die zeithero alles zum höchsten gestiegenn, unnd da die ordnung dem nachgerichtett, unnd einmahl erhöhet werden soltenn, das es als dann schwerlich wieder zum abfall zu bringen seyn wolte1591 Könnecke,RGGesinde 41
- dero taglöhner oder tagesarbeiter belohnung werden auch bißweilen gehöckt oder gesenckt, nach dem die jahre und zeiten schwer und theuer ein- und ausfallen1593/94 TrierWQ. 202Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- zum fall obgemelte taglöhnere und dienstbotten auch außerhalb landes ... arbeiten wurden, das alssdan dieselbe des landes mit verluiss jrer freiheit zu verweisen [sind]1608 Könnecke,RGGesinde 365
- tagelöhnere undt tagelöhnerinnen, sie werden haußleute genennet oder wie sie sonsten nahmen haben mögen1647 Behre, Gesch. d. Statistik in Brandenb.-Preußen (Berlin 1905) 426
- unbilligkeit [hat] so wohl im kauffen und verkauffen, alss bey den handwercks undt arbeithsleuten, thaglöhnern, liedtlohn dess gesindess ... sehr uberhandt genommen1650 Könnecke,RGGesinde 47
- daß die in den frey-haͤusern und amts-vorstadt zu Torgau sitzenden mieth-leute und tageloͤhner, wenn sie sich bey der stadt naͤhren, zur gemeinen stadt-contribution das ihrige beyzutragen schuldig1686 Hempel,JurLex. VI 660
- welcher landsidl aber holz bedarf ... mag ... seinem knecht ainen taglehner zuestellen1694 (Hs.) Salzburg/ÖW. I 149Faksimile (ca. 43 KB)
- sollen die tageloͤhner der schiffs-zimmerleute von medio martii bis ultimo septembris ... auf die arbeit gehen1712 HambGSamml. VI 375Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- tagelöhner sind leute, die keinen buͤrgerlichen gewinst treiben koͤnnen und ihre arbeiten um einen taͤglichen lohn verdingen1762 Wiesand 1051Faksimile - in Google Books
- denen taglöhnern und dergleichen arbeitern geschiehet hierdurch die ernstliche anweisung, daß ... sich niemand von ihnen unterstehen soll, jemanden aus der ursache, daß ihm der lohn zu geringe seye, die arbeit zu versagen1765 Könnecke,RGGesinde 72
- einem tageloͤhner soll im sommer taͤglich 7 mgr., im winter 6 mgr. [gegeben werden]1776 BrschwWolfenbPromt. II 610Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- ein fabrikarbeiter, der im grunde nur ein tagelöhner des fabricanten ist1785 Könnecke,RGGesinde 98
- tageloͤhnern soll auf 9 stu*ck feld ein zugstuͤck, es sey ochs oder pferd ... zu halten gestattet seyn1797 Runde,Beitr. I 10Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- in die cathegorie der tageloͤhner sind ... nur solche zu setzen, welche kein eigenes gewerb und gar keine eigene guͤter haben1813 Knapp,RepWürt. III 1 Nachtr. 13