Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): taglohnerlich

taglohnerlich

, adj.

um Taglohn arbeitend
  • die taglonerlichen khnecht sein, welche vmb ein bestymten lon bestelt werden auf eine bestymte zeit, als ein halbs jar. es sein auch arbeter, welche allein auf ein tag werden bestelt oder auf ein stund von nutz wegen des solds inen beschiden
    um 1500 Summa legum 216