Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagneter

Tagneter

, m.

Händler auf einer Tagnete, Trödelhändler
  • der tagneter S.
    2. Hälfte 17. Jh. Rauschning,MusikDanzig 294
  • die tagneter koͤnnen uͤbrigens in allen auctionen kaufen, duͤrfen aber beym antritte ihres gewerbes keinen eid leisten
    1773 Wittenb. Wochenbl. z. Aufnehmen d. Naturk. 6 (1773) 185
  • tangneter: antiquarius, sowohl, der alte buͤcher, als auch alte sachen verkauft
    1792 Klein,ProvWB. II 185