Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagrüge
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(Tagnahrung)
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Tagneter
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Tagregister
Tagreise
Tagrufen
Tagrüge
, f.
Anzeige eines bei Tag begangenen Vergehens; auch die dafür verhängte Geldbuße
bdv.:
Tagrügung
vgl.
Nachtfrevel,
Rüge (I)
- daß man jährlich umb daß newe jahr offentlich gericht ... gehalten, darbey ... die tag- und nachtrügen undersucht und geteidiget1695 SchriesheimW. 203
- wann aber das vieh jemand schaden thut, ... ist die tagruh von jedem stück 12 ₰, die nachtruh 1 b. 8 ₰1717 PfälzW. I 3