Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagrüge

Tagrüge

, f.

Anzeige eines bei Tag begangenen Vergehens; auch die dafür verhängte Geldbuße
bdv.: Tagrügung
  • daß man jährlich umb daß newe jahr offentlich gericht ... gehalten, darbey ... die tag- und nachtrügen undersucht und geteidiget
    1695 SchriesheimW. 203
  • wann aber das vieh jemand schaden thut, ... ist die tagruh von jedem stück 12 ₰, die nachtruh 1 b. 8 ₰
    1717 PfälzW. I 3