Tagsatzungbefehl, m.
Tagsatzungbefehl, m.
wie Tagsatzungsbrief
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die ordinari oder landtsverhörn sollen gleichfals järlich viermal ... gehalten werden, darzue aber diejenige, so darauff betägt worden, durch sonderbare tagsazungbevelch jedesmals sollen citiert und erfordert werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 7 § 2