Tagsbesoldung, f.

Entlohnung für einen Arbeitstag
  • so solle hinfuͤro gedachten unter-marschallen und weißbotten fuͤr ein tagreiß ... vier meil weegs wenigist ... gerechnet werden, und ... wo sich schon die letzte tag-reiß auff erst bemeldte meil weegs voͤllig nicht erstreckete, ... ein vollkommene tags-besoldung darfuͤr gerait und passirt werden
    ÖstExekO.1655 S. 301 Faksimile