Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagwache

Tagwache

, f.

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auch Tage(s)- 
(obrigkeitlich angeordneter) Wachdienst bei Tag; auch die wachehaltende Person oder Personengruppe
bdv.: Tagwacht
  • der herr commandant ... vorgefurdert vndt wegen der soldatesca, tag- und nacht-wache ... vnterredung gepflogen
    1628/48 HambGSamml. IX 110
  • ist zu ... tags- und nacht-wache ... ein gewisser bedienter ... geordnet
    1721 Knauth,Altenzella V 29
  • der bauermeister, so die bestellung der ... tag- und nacht-wachen unterlaͤßt, soll ... 5 fl., der aber, so bestellet ist und ausbleibet, gleichfals 5 gulden erlegen
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 656
  • ist die stadt mit k.k. militär besetzt, welches vorspanne, tag- und nachtwachen ... und schanzen verlangt, daß bereits jeder bürger alle zwei bis drei tage ... beschwert wird
    1793 Heinl,HeerVorderöst. 44
  • in D. soll die buͤrgerschaft die tag- und nachtwache uͤbernehmen, weil den unterthanen vom lande solches nicht laͤnger zuzumuthen
    1803 WeistNassau III 174
  • daß es ... zweckmaͤßiger seyn moͤchte, diese ... groͤßtentheils ganz zwecklose tagewache ... aufzuheben und dagegen die nachtwache desto schaͤrfer anzuordnen
    1815 AltenburgSamml. III 421
unter Ausschluss der Schreibform(en):