Tagwartung, f.
Tagwartung, f.
(vergebliches) Warten auf die andere Prozesspartei am Prozesstag
vgl.
Tag (VI)
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als nach verruckter stunde und zyte rechtlicher und gewónlicher tagwartunge nyemants in craft gemelter citation gegen ime fur uns in recht erschiene, haben wir dieselben gelandenen ... fur ungehorsame geachtet1494 Riedner,SpeierGeistlG. 254
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so der antworter erschien vnnd der cleger außblieb, ... mag der also fürgeheischen ... dem cleger vmb costenn der tagwartung zu andern tagen fürgebieten lassen1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 15
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so der antworter erschiene vnnd der klaͤger außblieb, auch kein anwalt oder vorsprecher von seiner wegen schickte, mag der also fürgeheyschen, sein gehorsam vffzeychnen, dem klaͤger vmb kosten der tagwartung zu andern tagen fürgepieten lassen, als dann so der klaͤger erscheinet, sol er vor allen den kosten nach erkantnus des richters, so fern der antworter solchen fordert, außrichten vnd bezalen1536 Gobler,GerProz. 12v Volltext (und Faksimile)