Tagwerkerin, f.

Frau, die für Taglohn arbeitet
  • tagwerker oder tagwerkerin, die im markt wohnen, [sollen] denen burgern vor einen auswendigen umb ihr besoldung ... die tagwerk verrichten
    1562 Kärnten/ÖW. VI 425 Faksimile
  • das der tagwercher vnd tagwercherin ... halber, von wegen jrer vnderhaltung vnd besoldung, durch die oberkaiten ... iaͤrlich zů gelegner zeit, ain bestimbts vnd benannts gemacht werde
    TirolPolO. 1573 Bl. 24 Volltext (und Faksimile)
  • soll auch sonsten khain tagwercher oder tagwercherin, sie seien verheürathet oder ledig, ... durch khainen grundherrn oder angesessen underthonnen nit aufgenomen geduldet noch geherbergt werden, sie versprechen sich dann demselben grundherrn oder underthonn dabei sie sich zu enthalten, wofer sie irer nottürftig sind, umb ain gebürliche jahrsbesoldung wie andere erhalten zu dienen
    1608 OÖLTfl. III 6 § 10
  • wann ... ein tagwerker oder tagwerkerin einen grossen lohn fordern vnd vmb diesen statuirten tag lohne nicht arbeithen wolte, solle ein sollicher ... in arrest gesezt [werden]
    1737 BeitrSteirG. 26 (1894) 106