Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagzettel
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, m., f.
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auch Tage(s)-
I
schriftliche Vorladung vor Gericht, gerichtliches Ladungsschreiben
bdv.:
Tagement (I),
Tagsatzungsbrief
- wir schickent uͤch och einen tagzettel des tags so wir den partheyen gesetzt habent1489 AppenzUB. II 2 S. 124Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll der appellans ... die gerichts handel oder apostell brieff ... dem oberrichter überantworten, von welchem er dann widerumb rechtliche citation ladungs briffe oder tagzedeln begern [mög]1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 32
- die vertagung an vnser gemeyn houegericht zu C. sollenn mit offen tagzettelnn wie bißher außgeen vnd beyden partheyen vndter augen ... oder in die gewoͤnlich wonung ... zůgeschickt werdenSponheimHGO. 1530 B ijvVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ain richter, der seiner gerichtsleüt einen für recht beschaidet vnd derselb vngehorsamlich aussen beleibt, mag gegen dem vngehorsamen mit bann oder ein satz verfarn, es wer dann in der tags zedel ain offenbar vnrecht, als wo ainem gebotten wurde, ainem entsetzer, knecht oder bannigen oder an ainem gebotnen feirtag in recht zů antworten1544 Perneder,Regeln 33vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vnder den offen vnnd beschlossen tagzedeln [ist] einer kleiner oder gar kein vnderscheid, dann das in beschlossen ein freundtlich dienst vnd grůß erbietung, deßgleichen ein vberschreibung gesetzt1574 Frey,Pract. 245Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mag er, amptschreiber, fuͤr seine muͤhe ... nemmen ... von einem tagzettel ein albusPfalzLR. 1582 XIII 18Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- in sachen, in welchen wider viel ... personen zu procediren vonnoͤthen ... moͤgen die procuratores gleich zu anfang deß processes tag- oder verkuͤndzedul bittenStraßbRefGO. 1620 Bl. 10r
- sold hinfuͤro auch seyn, so sie [gerichtsbotten] zur kundschafft oder zum rechten durch die gestellte tagzettel gebieten, was bißhero bey unsern gerichten der brauch gewesenUlmGO. 1683 Tit. 7, 3
- fuͤr einen gemeinen offenen tage-zettel - 1 gr.1710 VerordnAnhDessau I 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu völliger einrichtung des modus predendi ... muß der tagezettel gleich anfangs von dem citatore verlesen werden, damit die parteien diejenige, so ausbleiben, bei dem constitutioniren noch desselben tages contumaciren und allenfalls um anderweitigen terminum bitten können1734 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 670
- tagezettel: der zettel, in welchen der anberaumte gerichtliche termin eroͤfnet wird1762 Wiesand 1052Faksimile - in Google Books
II
Terminplan, Verzeichnis eines Gerichts oder einer Kanzlei zur Eintragung von Terminen und amtl. Vorgängen
bdv.:
Tagebuch (I)
vgl.
Memorialzettel (I)
- soe wye op yemants daghinge metter clocken restoir oft calaengie doen ... wille, die is schuldich ... doen synen calaengie rechtelick teeckenen by eenen secretaris opte voirscreven daechcedulle oft int daechboeck1545 CoutAnvers I 214Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- soll ... wochentlich durch unsern cantzley-pedellen ein ... tagezettel gemachet [werden], darinnen, was fuͤr termine oder tagefahrten in der naͤchstfolgenden wochen berahmet seyn, zu befinden1663 CCOsnabr. I 1 S. 190Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- damit auch so viel mehr gute ordnung gehalten werde, sollen sie [protonotarii] wegen derjenigen verhoͤren, welche in kuͤnfftiger woche auf jeden gerichts-tag zu halten, des sonnabends vorhero einen gewissen tage-zettel unserm præsidenten unfehlbar einsenden, und kuͤrtzlich wovon jede sache handelt, dabey notiren1709 CCMarch. II 1 Sp. 369Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wenn alle in den weisartikeln benannte zeugen verhoͤrt ... sind, soll es in einem bey gerichte oͤffentlich anzuschlagenden tagzettel eingetragen werden1781 ÖstAGO. § 171
- drey raͤthe ... tragen zuerst die auf dem tage- oder memoralienzettel ihnen als decernenten zugeschriebenen ... sachen vor1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 312Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
wie Tagregister (II)
- was aus bevhelich den frembden rethen ... vorfutert [wird], daßelbige soll ehr [futtermeister] auf dem tag- und wochenzettel ... vorzeichnen1575 Kern,HofO. I 144
- soll unser weinschenk ... was davon [gläser] verbrochen und abhändig worden, in die tag- und wochenzetteln einfügen, damit dieselbe, bey welchen die schuldt solcher verwahrlosung haften möchte, ... zu rede gestellet [werden können]1652 QFSchleswHG. XV 88
- die tage-zettel sollen alle abend dem stallmeister zu durchsuchen uͤberbracht [werden]1686 Moser,Hofr. I Beil. 48Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- taͤglichen vormittags um acht uhr die tag-zettel ... von den unter-officieren erfordert1720 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 43Faksimile - in Google Books
- damit aber der registrator stets wissen koͤnne, was fuͤr acten und an wen er sie jeden tag abgeschickt habe, sind gewisse listen und tagezettel noͤthig, welche in jeder sitzung dem chef ... vorgelegt werden muͤssen1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 146Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
IV
amtl. Schreiben, das ortsfremden Juden die Zahlung des Taggroschens (II) bestätigt
- wann die zoll-bereuter ... fremde juden, die kein fixes domicilium haben, sondern als fremdlinge die tage-groschen-gebühre zu erlegen schuldig, antreffen und sie sich mit keinem tage-zettel legitimiren könnten, sollten sie dieselben persönlich anhalten1750 Breslau/Stern,PreußJuden III 2 S. 1197
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