Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tannenstrauß

Tannenstrauß

, m.

Gebinde aus Tannenzweigen oder (geschmückte) junge Tanne als Erkennungszeichen eines einfachen Lokals zum Ausschank von Wein oder Bier, insb. eines Straußwirts 
  • putzke-keller: wohnungen oder keller so niedrig und in der erde liegen, wo man fuͤr gemeine personen bier verkaufet, gemeinhin sieht man vor ihren thuͤren einen grossen tannenstrauß zum merckzeichen ausgestecket
    1759 Bock,IdPruss. 48