Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tatumstand

Tatumstand

, m.

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für die (rechtl.) Beurteilung, auch Zuschreibung einer Tat (II) wichtiger Sachverhalt
  • der rumormeister ... sol ... den missethaͤter dem general-gewaltiger zur haffft und zu gruͤndlicher erkaͤntniß der that umstaͤnden uͤberliefern
    1657 CJMilit.(Hermsdorff)5 242
  • betrifft ... der gegenbeweis neue thatumstaͤnde, welche von denjenigen, die den gegenstand des beweises ausmachen, verschieden sind und diesen nur mittelbarer weise entkraͤften, so wird er ein uneigentlich sogenannter gegenbeweis ... genannt
    1799 RepRecht IV 14
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