Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tatze
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Tathandler
Tathandlung
(Tatleite)
tätlich
Tätlichkeit
Tatrichtung
Tatschuldige
Tatteile
Tatteilung
Tatumstand
Tatze
, f.
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Ärmelaufschlag, Manschette
- umb diese zeit hat ein hochlöbliche oberkeit in C. gewilliget, die übermässige hoffahrt zu steuren, und, den es nicht gebühret, die zammeten tatzen von den aermelen ab lassen schneiden1649 QKronstadt IV 233