Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Taubenherr

Taubenherr

, m.

Ratsherr, dem die Kontrolle der Einhaltung der Taubenordnung obliegt; Inhaber des Taubenamts 
  • als die duben uffgefangen werden, die dubenhern umbgene lassen und ... bußen
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