Taubenschießen, n.

Abschießen von ²Tauben
  • das jagen ... und dergleichen hat die herschaft bei 10 ℔ zu verbieten, taubenschieszen auch
    1475 Thurgau/GrW. V 137 Faksimile
  • [damit alle buͤrger sich des] bey uns vielfeltig angeklagten taubenschießens und fahens ... enthalten
    1653 HessSamml. II 168 Faksimile
  • allen [wird] ... das arguirte taubenschiessen ... verbotten
    1683 SammlVerordnHannov. III 599 Faksimile
  • taubenschießen: das schießen fremder zahmer tauben ist ... verboten
    1699/1719 HannovPolG. 210