Taubenschießen, n.
Taubenschießen, n.
Abschießen von ²Tauben
-
das jagen ... und dergleichen hat die herschaft bei 10 ℔ zu verbieten, taubenschieszen auch1475 Thurgau/GrW. V 137 Faksimile
-
[damit alle buͤrger sich des] bey uns vielfeltig angeklagten taubenschießens und fahens ... enthalten1653 HessSamml. II 168 Faksimile
-
allen [wird] ... das arguirte taubenschiessen ... verbotten1683 SammlVerordnHannov. III 599 Faksimile
-
taubenschießen: das schießen fremder zahmer tauben ist ... verboten1699/1719 HannovPolG. 210