Taufpfennig, m.
Taufpfennig, m.
I
wie Taufgebühr; auch als Teil der Einkünfte des Kirchendieners oder Hilfsgeistlichen
vgl.
Kirchner (I)
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opfer, taufpfennige, grabrecht, beichtpfennige vnd das opfer am opferfest, do von man muß eyn capellan vnd schulmeister [unter]halten, ... sint abgefallen1523 MittOsterland 4 (1858) 90 Faksimile
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[zu gedenken,] dem kirchner alles, das von broten, taufpfennig und anderem wie vor alters verbreuchlich zu geben1533 Gera/Sehling,EvKO. I 2 S. 150 Faksimile
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da bißher ... das beichtgeldt unnd thauffpfenningh bey administration beeder sacramenten im brauch gewesenn, soll solches vorthin ... gantz abgeschafft sein1604 Sehling,EvKO. 22 S. 305
II
Geldgeschenk an den Täufling anlässlich der Taufe (I); insb. vonseiten der Taufpaten (I)
vgl.
Tauftaler (I)
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ordnen, daß hinfuͤro alle ... so bey der heyligen tauff sich zu zeugen, als pfetteren vnd goͤdeln von heimischen oder frembden haben erbetten lassen, zu dem goͤdel- oder tauffpfenning, was ... die vornembste personen der statt seind, ein mehrers ... als eines goltgulden werths, die vbrigen ... einen reichsthaler ... verehren sollen1628 StraßbPolO. 32 Volltext und Faksimile
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was nicht unter des vergelts-tagers vermoͤgen gebracht werden solle: ... der kinder tauf-pfenninge, neujahr-gaaben1762 BernStR. VII 2 S. 943 Faksimile