Teichbuch, n.

(herrschaftliches) Register über Teiche (I) und deren Fischbestand
  • wie ein fisch- oder teich-buch aufzurichten: wo viele und grosse teiche bey einer herrschafft sind, muß ... ein gewisses fisch-buch aufgerichtet werden, darinnen ... von jahr zu jahren, so wohl die einsetzung, als auch das fischen und das gewicht und groͤsse der fische eingezeichnet sey
    1687 Hohberg,GCA.² II 562
  • fischbuch, teichbuch: ... es muß darinnen der flaͤcheninhalt jedes teiches, ... die zahl der gefangenen fische und ... ihr gewicht angefuͤhret sein
    1811 FischereiWB. 34