Teichknecht, m.
Teichknecht, m.
I
wie Teichgräber
-
haben die herren fuͤrsten und staͤnde ... wegen der muͤssiggaͤnger und umlaͤuffer, so sich zum theil lands- und teichknechte nennen, ... geschlossen, daß ... keiner soll gartten und betteln gehen1571 Weingarten,Fasc. II 365 Faksimile
II
niederrangige Amtsperson, die Teiche reinigt und instand hält
vgl.
Teichmeister
-
werden von den landsherrn gewisse fisch ordnungen auffgerichtet ... daß sie nemlich ... der herrschaft, fischmeistern, fischern vnd teichknechten ... fuͤrschreiben, wie sie sich ihrer fisch-gerechtigkeit gebrauchen sollenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 220
-
hat er [teichmeister] bey denen visitationen sich zu erkundigen, ob die teichknechte das ihrige thun, bey den teichen fleißige auffsicht haben, des winthers auffeysen, auf die fischdiebe invigiliren, ein- undt abfluͤsse der teiche fleißig auffraͤumen und offenhalten undt alles, waß darbey noͤtig thut, fleißig verrichten1711 HessSamml. III 680 Faksimile